Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 - NutzungDie Benutzung der fotografie.at - Studios und aller technischen Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.
§2 - BuchungseinheitenMietbar sind beide Studios täglich zwischen 8.30 und 21.45 Uhr in 4-Stunden Einheiten (8.30 - 12.30, 13.00 - 17.00 und 17.30 - 21.30 Uhr im Studio #1 und 8.45 - 12.45, 13.15 - 17.15 und 17.45 - 21.45 Uhr im Studio #2). Im Falle einer Buchung von mehr als einer Einheit am Tag entfallen die Pausen der Studiobuchung. Wir behalten uns das Recht vor, für Reservierungsbestätigungen eine Anzahlung einzufordern.
§3 - WochenendeAn Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird ein 20%-iger Aufschlag verrechnet (siehe Preisliste).
§4 - StornobedingungenWird ein Termin kurzfristig abgesagt, gelten folgende Stornobedingungen: Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem gebuchten Termin bzw. bei Fernbleiben zum vereinbarten Termin werden 100% des Mietbetrages dem Studiobucher in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor dem gebuchten Termin werden 30% des Mietbetrages dem Studiobucher in Rechnung gestellt. Stornierungen haben ausschließlich per Email an zu erfolgen.
§5 - ÜbernahmeAm Beginn der Studiomiete ist das Studio durch den Mieter auf ordentlichen Zustand, Sauberkeit, Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Einrichtung und des Equipments zu prüfen und schriftlich zu bestätigen. Bei Ende der Studiomiete muss das Studio wieder in ebendiesem Zustand abgegeben werden. Dies betrifft insbesondere technische Geräte, Dekostoffe, den Sanitärbereich und Geschirr etc. Dafür anfällige Zeit ist bei der Buchung zu berücksichtigen und einzuplanen.
§6 - PreiseAlle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und inklusive der Nutzung des Inventars wie bei den Preisen angegeben. Wird das Studio nicht gemäß den bei der Vermietung angeführten Angaben benutzt (Abhaltung eines Workshops, kommerzielle Nutzung, etc. bei Angabe als Privatnutzung) wird die Differenz zur kommerziellen Studiomiete nachverrechnet. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, dem Mieter zukünftige Studiobuchungen zu verwehren.
§7 - JugendschutzDer Studiobucher verpflichtet sich, in dem Studio keine sitten- und/oder gesetzeswidrigen Handlungen vorzunehmen, insbesondere die Einhaltung des Jugendschutzes zu gewährleisten.
§8 - SorgfaltDer Studiobucher verpflichtet sich zu größtmöglicher Sorgfalt. Grobe Verschmutzungen oder Beschädigungen (z.B. der Dekostoffe durch Schuhe, Absätze, Creme- und Fettflecken, Glitzerschminke, etc.) sind vom Fotografen/Studiobucher kostenpflichtig zu beheben. fotografie.at behält sich vor, bei übermäßiger Verschmutzung eine Reinigungspauschale in Rechnung zu stellen. Mutwillig und/oder grob fahrlässig zerstörte Ausstattungs- oder Einrichtungsgegenstände sind mit dem Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Der Studiobucher erkennt die zu Beginn der Buchungszeit mündlichen und schriftlichen Absprachen zur Sorgfaltspflicht an.
§9 - HausordnungAllgemeines, sittenübliches Verhalten (keine Ruhestörung, keine Verschmutzung der Räumlichkeiten, etc.) wird vom Studiobucher garantiert. Darüberhinaus gilt die im Studio ausgehängte Hausordnung.
§10 - HaftungWird ein Buchungstermin durch äußere Umstände für den Studiobucher erschwert oder gar unmöglich, haftet die fotografie.at Sulzberger & Höttl OG maximal in der Höhe der Buchungskosten. Für entstande Schäden oder Ausfälle (z.B. entgangene Gewinne des Fotografen/Studiobuchers, Modelhonorare, Fahrtkosten,...) haftet die fotografie.at Sulzberger & Höttl OG nicht. Solche äußeren Umstände können sein: Stromausfall, Defekte an Wasser- oder Stromleitungen, Defekte von Blitzanlage, Leuchtmitteln, sowie alle anderen Dinge, die für den Betrieb des Studios erforderlich sind.
§11 - UnterweisungOhne vorherige Unterweisung eines fotografie.at - Studiomitarbeiters darf die technische Ausstattung nicht in Betrieb genommen werden. Die Nutzung derselben erfolgt auf eigene Gefahr, auch wenn eine Unterweisung stattgefunden hat. Den Anweisungen der fotografie.at - Studiomitarbeiter ist jederzeit Folge zu leisten.
§12 - SonstigesDer Studiobucher hat sich vor der Benutzung des Studios über Fluchtwege, Lösch- und Erste-Hilfe Einrichtungen zu informieren. Bei Zuwiderhandlung, grober Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum kann der Studiobucher der Räumlichkeiten verwiesen werden und es erlischt jeglicher Haftungsanspruch.
